Die Adressaten des Ethik-Kodex müssen die folgenden Verhaltenskriterien einhalten:
2.1 Beziehungen zu Angestellten und/oder Mitarbeitern 2.1.1. PersonalauswahlDie Bewertung des einzustellenden Personals erfolgt auf der Grundlage der Übereinstimmung des Profils der Bewerber mit den Erwartungen und den Anforderungen des Unternehmens unter Wahrung der Chancengleichheit für alle Betroffenen.
Die angeforderten Informationen beziehen sich ausschließlich auf die Überprüfung der im beruflichen und psychologischen Eignungsprofil vorgesehenen Aspekte, wobei die Privatsphäre und die Ansichten des Bewerbers respektiert werden.
2.1.2. Gewährung des BeschäftigungsverhältnissesDas Personal wird mit regulären Arbeitsverträgen eingestellt.
Bei Gewährung des Arbeitsverhältnisses erhält jeder Mitarbeiter genaue Informationen über:
- Merkmale der auszuführenden Funktion und Rolle;
- normative und retributive Elemente, wie sie im nationalen Tarifvertrag geregelt sind;
- Regeln und Verfahren, die zur Vermeidung möglicher Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit anzuwenden sind;
- den Inhalt des Ethik-Kodex.
Diese Informationen werden dem Angestellten und/oder Mitarbeiter so präsentiert, dass er/sie sie tatsächlich versteht.
2.1.3. Schutz der PrivatsphäreDie Privatsphäre der Angestellten und/oder Mitarbeiter wird durch die Annahme von Standards geschützt, die festlegen, welche Informationen das Unternehmen von den Angestellten und/oder Mitarbeitern benötigt und wie diese verarbeitet und gespeichert werden.
Jegliche Nachforschungen über die Ideen, die Vorlieben, den persönlichen Geschmack und ganz allgemein über das Privatleben der Angestellten und/oder Mitarbeiter sind ausgeschlossen. Es ist auch verboten, außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen, die persönlichen Daten von Angestellten und/oder Mitarbeitern ohne die vorherige Zustimmung der Betroffenen weiterzugeben und/oder zu verbreiten.
2.1.4. Unversehrtheit und Schutz der PersonLANZA verpflichtet sich, die moralische Integrität der Angestellten und/oder Mitarbeiter zu schützen, indem es das Recht auf Arbeitsbedingungen garantiert, die die persönliche Würde respektieren. Aus diesem Grund schützt es die Arbeitnehmer vor physischer und/oder psychischer Gewalt und wendet sich gegen jede diskriminierende oder die Person und ihre Überzeugungen verletzende Haltung oder Verhaltensweise.
Sexuelle Belästigung ist nicht erlaubt, und Verhaltensweisen oder Äußerungen, die die Sensibilität der Person stören könnten, müssen vermieden werden.
2.1.5. PersonalwesenLANZA vermeidet jede Form der Diskriminierung seiner Angestellten und/oder Mitarbeiter.
Im Rahmen von Personalmanagement- und -entwicklungsprozessen sowie in der Auswahlphase werden Entscheidungen auf der Grundlage der Übereinstimmung zwischen den erwarteten Profilen und den tatsächlichen Profilen der Mitarbeiter (z. B. bei Beförderungen oder Versetzungen) und/oder auf der Grundlage von Leistungserwägungen (z.B. Zuweisung von Anreizen auf der Grundlage der erzielten Ergebnisse) getroffen.
Der Zugang zu Rollen und Funktionen wird auch unter Berücksichtigung der Fähigkeiten und Fertigkeiten festgelegt.
Die Bewertung der Angestellten und/oder Mitarbeiter erfolgt auf breiter Basis unter Einbeziehung der Führungskräfte und, soweit möglich, der Personen, die mit der bewerteten Person in Beziehung stehen. Jeder Vorgesetzte ist gehalten, die Arbeitszeit der Angestellten und/oder Mitarbeiter optimal zu nutzen, indem er Leistungen verlangt, die mit der Ausübung ihrer Aufgaben und den Plänen der Arbeitsorganisation vereinbar sind.
LANZA verpflichtet sich, Angestellte und/oder Mitarbeiter in den Arbeitsablauf einzubeziehen, auch durch Beteiligung an Diskussionen und Entscheidungen, die für die Verwirklichung der Unternehmensziele von Bedeutung sind.
2.1.6. Sicherheit und GesundheitLANZA verpflichtet sich, auch durch präventive Maßnahmen eine Sicherheitskultur für die Arbeitnehmer zu verbreiten und zu festigen, das Risikobewusstsein zu entwickeln und ein verantwortungsvolles Verhalten aller Arbeitnehmer und/oder Mitarbeiter zu fördern.
LANZA hat sich zum Ziel gesetzt, seine Human-, Kapital- und Finanzressourcen zu schützen, indem es die notwendigen Synergien nicht nur innerhalb der Unternehmen, sondern auch mit den an seinen Aktivitäten beteiligten Lieferanten, Unternehmen und Kunden sucht.
2.1.7. Pflichten der Angestellten und/oder MitarbeiterDer Angestellte und/oder Mitarbeiter muss sich loyal verhalten, um die im Arbeitsvertrag eingegangenen Verpflichtungen und die Bestimmungen des Ethikkodexes einzuhalten und die geforderte Leistung zu erbringen, und er muss auch die Bestimmungen der Informationssicherheitspolitik des Unternehmens kennen und umsetzen, um die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit von Informationen zu gewährleisten.
Die Angestellten und/oder Mitarbeiter von LANZA verpflichten sich, sensible Informationen, die LANZA betreffen, vertraulich zu behandeln, unabhängig von der Art und Weise, wie sie erlangt wurden, sei es in schriftlicher oder mündlicher Form.
Die Angestellten und/oder Mitarbeiter von LANZA sind verpflichtet, vollständige, transparente, verständliche und korrekte Informationen zu geben, damit die Beteiligten im Umgang mit dem Unternehmen in der Lage sind, unabhängige Entscheidungen in voller Kenntnis der beteiligten Interessen, der Alternativen und der entsprechenden Konsequenzen zu treffen. nsbesondere sind alle, die LANZA repräsentieren, verpflichtet, ihren Umgang mit Kunden, potenziellen Kunden, Lieferanten oder Geschäftspartnern mit einem Höchstmaß an Transparenz und ethischem Verhalten zu gestalten.
Alle Angestellten und/oder Mitarbeiter von LANZA sind verpflichtet, Situationen zu vermeiden, in denen Interessenkonflikte entstehen können, und es zu unterlassen, persönliche Vorteile aus Geschäftsmöglichkeiten zu ziehen, von denen sie im Rahmen ihrer Aufgaben Kenntnis erlangen.
Jeder Angestellte und/oder Mitarbeiter ist verpflichtet, die Vermögenswerte des Unternehmens durch verantwortungsbewusstes Verhalten und die Einhaltung der Betriebsverfahren, die zur Regelung ihrer Nutzung festgelegt wurden, sorgfältig zu schützen.
Insbesondere muss jeder Angestellte und/oder Mitarbeiter jede missbräuchliche Verwendung von Unternehmenseigentum vermeiden, die zu Schäden oder Effizienzeinbußen führen könnte oder in jedem Fall den Interessen von LANZA zuwiderläuft.
Was die Computeranwendungen betrifft, so ist jeder Angestellte und/oder Mitarbeiter verpflichtet:
- die Sicherheitsbestimmungen des Unternehmens gewissenhaft einzuhalten, um die Funktionalität und den Schutz der Computersysteme nicht zu beeinträchtigen;
- - keine Drohungen und Beleidigungen per E-Mail zu versenden, keine Kraftausdrücke zu verwenden und keine unangemessenen Kommentare abzugeben, die eine Person beleidigen und/oder dem Image des Unternehmens schaden könnten
- - nicht auf Websites mit unanständigem und beleidigendem Inhalt zu surfen
2.2 Beziehungen zu den Teilhabern 2.2.1. Transparenz gegenüber dem MarktLANZA verfolgt seinen Mmission, indem es die vollständige Transparenz der getroffenen Entscheidungen sicherstellt; sie verpflichtet sich daher, Verfahren einzuführen, die die Genauigkeit und Wahrhaftigkeit der Unternehmensmitteilungen (Jahresabschlüsse, periodische Berichte, Prospekte usw.) gewährleisten. Die gesamte Finanzkommunikation von LANZA zeichnet sich nicht nur durch die bloße Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen aus, sondern auch durch eine verständliche Sprache, Verständlichkeit, Aktualität und Symmetrie der Informationen in Bezug auf alle gemeinsamen Aktionäre.
2.2.2. Transparenz gegenüber de TeilhabernLANZA schafft die Voraussetzungen für eine bewusste Beteiligung der Mitglieder an Entscheidungen, die in ihre Zuständigkeit fallen.
2.2.3. Pflichten der MitgliederDie Mitglieder von LANZA müssen sich an den Ethikkodex halten und alle darin enthaltenen Grundsätze respektieren und eine gewissenhafte und informierte Teilnahme an den Sitzungen und Aktivitäten der Gremien gewährleisten.
2.3 Beziehungen zu den Interessengruppen 2.3.1. Verarbeitung von InformationenDie Informationen der Beteiligten werden von LANZA unter voller Wahrung der Vertraulichkeit und der Privatsphäre der Betroffenen behandelt. Zu diesem Zweck werden spezifische Strategien und Verfahren zum Schutz von Informationen angewandt und ständig aktualisiert. Insbesondere:
- definiert LANZA eine Organisation für die Verarbeitung von Informationen, die eine ordnungsgemäße Trennung von Rollen und Verantwortlichkeiten gewährleistet;
- stuft LANZA die Informationen nach dem Grad ihrer Kritikalität ein und ergreift auf jeder Stufe der Verarbeitung geeignete Gegenmaßnahmen;
- unterwirft LANZA Dritte, die an der Verarbeitung von Informationen beteiligt sind, einer Vertraulichkeitsvereinbarung.
2.3.2. Geschenke, Werbegeschenke und VergünstigungenEs ist nicht gestattet, Geschenke anzubieten oder anzunehmen, die auch nur den Anschein erwecken könnten, dass sie über die normalen Geschäftspraktiken oder die Höflichkeit hinausgehen oder in jedem Fall darauf abzielen, den normalen Geschäftsverlauf zu beeinflussen oder eine Vorzugsbehandlung bei der Durchführung von Geschäften in Verbindung mit LANZA zu erhalten. Geschenke und Gefälligkeiten sind daher nur dann zulässig, wenn sie von geringem Wert sind oder auf keinen Fall die Integrität oder den Ruf von LANZA beeinträchtigen.
Es sei darauf hingewiesen, dass unter einem Geschenk jede Art von Vorteil zu verstehen ist (angebotene Leistungen, Zusage eines Arbeitsplatzes usw.).
2.3.3. Verträge und Mitteilungen an die KundenDie Verträge mit den Kunden von LANZA und alle Mitteilungen an sie im Allgemeinen müssen:
- klar und einfach und in einer Sprache formuliert sein, die so nah wie möglich an der aktuellen Sprache ist;
- in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften, ohne Umgehung oder andere unfaire Praktiken
- Vollständig sein, so dass kein Element, das für die Entscheidung des Kunden relevant ist, übersehen wird.
2.3.4. Verhalten gegenüber KundenDas Verhalten von LANZA gegenüber seinen Kunden ist geprägt von Hilfsbereitschaft, Respekt und Höflichkeit und, unter den gleichen technischen und kommerziellen Bedingungen, von einer unparteiischen Behandlung, mit dem Ziel einer kooperativen und hochprofessionellen Beziehung. Darüber hinaus setzt sich LANZA dafür ein, die Anforderungen an seine Kunden zu begrenzen und vereinfachte, sichere und, wenn möglich, computergestützte und kostenlose Zahlungsverfahren einzuführen.
2.3.5. Wahl des LieferantenDie Einkaufsprozesse sind durch die Suche nach dem größten Wettbewerbsvorteil für LANZA und die Gewährung von Chancengleichheit für jeden Lieferanten mit gleichen technischen und qualitativen Anforderungen gekennzeichnet; sie basieren auch auf vorvertraglichem und vertraglichem Verhalten im Hinblick auf die unabdingbare gegenseitige Loyalität, Transparenz und Zusammenarbeit.
Insbesondere bei der Wahl zwischen konkurrierenden Anbietern wird LANZA die Entscheidungselemente unparteiisch bewerten, mit dem Ziel, seinen Kunden die qualitativ und wirtschaftlich beste Lösung und Expertise zu bieten.
2.3.6. Verwendung von Software-Produkten anderer UnternehmenDie italienische Gesetzgebung schützt die Software mit spezifischen Gesetzen, die mit der technologischen Entwicklung und den Richtlinien der Europäischen Union übereinstimmen und strafrechtliche und administrative Sanktionen für diejenigen vorsehen, die gegen diese Gesetze verstoßen.
Insbesondere die Verwendung von Kopien und die illegale Vervielfältigung von Software stellen eine Straftat dar, die schwerwiegende Folgen für LANZA und seine Stakeholder haben würde, nicht zuletzt in Bezug auf das Image des Unternehmens.
Darüber hinaus sieht das geltende Gesetz einschneidende Maßnahmen und Bußgelder für diejenigen vor, die nicht-originale Software kaufen.
Unter diesen Bedingungen und auf der Grundlage der geltenden Vorschriften verpflichtet sich LANZA, stets Original-Softwareprodukte oder autorisierte Kopien davon zu verwenden bzw. zu liefern, insbesondere wenn es sich um Produkte von Drittanbietern handelt, die für die Fertigstellung einer bestimmten Lösung erforderlich sind.
Solche Produkte müssen mit einer Benutzerlizenz versehen sein.